Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB’s) der Firma Copy-Print Okandan GmbH, Oeder Weg 7, 60318 Frankfurt am Main

 

Die Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Abweichungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Hierauf kann auch mündlich nicht verzichtet werden. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.

 

Geltungsbereich und Ausschlussklausel

 

(1) Diese AGB’s und Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma Copy-Print Okandan GmbH  (Auftragnehmer) und dem jeweiligen  Kunden (Auftraggeber), soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(2) Diese AGB‘s sind für die Kunden verbindlich, in dem Moment, in dem der Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) für den Kunden tätig wird oder ein Kunde per Selbstbedienung eine Druck-bzw. Kopiermaschine  bedient.

(3) Für die per Selbstbedienung durchgeführten Auftragsarbeiten übernimmt der Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) keine Haftung.

(4) Kunden, die die Druck- bzw. Kopiermaschinen selbständig bedienen, haften im vollen Umfang, wenn durch grobfahrlässige Bedienung oder aus anderen gleich-gewichtigen Gründen Schäden an diesen Maschinen verursacht werden.

(5) Die Web-Site der Firma Copy-Print Okandan GmbH, www.dokuprint.com, verweist auf diese AGB’s.

(6) Beim Aufruf und Nutzung dieser Web-Site erklären Sie sich mit der Geltung der AGB’s einverstanden.

 

Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen zu unterrichten (Anzahl der Aufträge, Form, Größe und Format, Angaben über Materialien etc.). Der Verwendungszweck des Auftrages ist anzugeben. Ist der Auftrag für den Druck zur Veröffentlichung, Veräußerung oder andere Zwecke bestimmt, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) zu informieren und einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

(2) Information und Unterlagen, die zur Erstellung des Auftrages notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragsvergabe vollständig (dies schließt u.a. ein: Abkürzungsverzeichnisse, Anhänge, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Datenträger, Originale etc.) dem Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) zur Verfügung zu stellen.

(3)Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben, gehen jeweils zu Lasten des Auftraggebers.

 

Auftragsausführung / Mängelbeseitigung / Lieferung

 

(1) Alle Aufträge führt der Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) nach den Grundsätzen der gebotenen und ordnungsgemäßen Berufsausübung durch. Die Aufträge werden, sofern keine zusätzlichen Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt sind oder erfolgen, gemäß allgemeinem und nach verkehrsgerechter Anschauung von verständigen Dritten zu Grunde gelegtem Verständnis ausgeführt.

(2) Mängel in dem Auftrag, die auf fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen, schlecht lesbare, oder mitgebrachte Materialien wie z.B. DVD’s, CD-s oder andere Datenträger (wie: USB –Sticks), oder auf fehlerhafte oder unkorrekte kundeneigene Terminologie, schlechte Ausgangsvorlagen und/oder Originale sowie unzutreffende oder fehlerhafte Aussagen des Kunden zurückzuführen sind, sind nicht den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers (Copy-Print Okandan GmbH) zuzurechnen.

In diesen Fällen bleiben die Kunden (Auftraggeber) zur Zahlung bis zur Höhe der erforderlichen  und auch durchgeführten Auftragsarbeiten verpflichtet.

(3) Die Kunden (Auftraggeber) sind verpflichtet, Ihre Aufträge, erbrachte Dienstleistungen, Produkte und Waren, ob direkt gekauft oder erstellt, unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen. Dies gilt auch für Rechnungen und weitere sonstige Leistungen des Auftragnehmers (Copy-Print Okandan GmbH).

Spätere Reklamationen , Schadenersatzansprüche, Änderungen, Nachbesserung

und Neudurchführung des Auftrages können vom Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) nicht anerkannt werden.

(4) Rügt der Auftraggeber einen im Auftrag objektiv vorhandenen, nicht unerheb-lichen Mangel, soll der  Auftraggeber dies unverzüglich dem Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) melden. Dies gilt ebenso für nicht unerhebliche Mängel, die objektiv durch die genutzten Maschinen oder Anlagen verursacht sein können.

In solchen Fällen hat der Auftraggeber (Kunde) einen Anspruch auf Beseitigung der in dem Auftrag enthaltenen Mängel durch den Auftragnehmer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter Angabe des Mangels dem Auftragnehmer (Copyshop) gegenüber unverzüglich geltend gemacht werden. Für ggfs. anfallende Korrekturen und/oder die Beseitigung der Mängel ist dem Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

Verzichtet der Auftraggeber auf eine Mängelbeseitigung, kann er maximal und gemäß gesetzlicher Vorschriften bis Höhe der Auftragsarbeit Schadenersatz gelten machen. Der Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) übernimmt keine Haftung für Folgeschäden und/oder weitere andere Ansprüche des Auftraggebers (Kunden).

(5) Eine Nachbesserung kann nicht erfolgen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe der Auftragsarbeiten beim Auftragnehmer eingegangen bzw. bekanntgemacht worden ist.

(6) Im Falle, dass eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung nicht möglich ist, greifen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

Lieferung

 

(1) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind für beide Vertragspartner bindend. Der Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) kommt mit seiner Leistung nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den Copy-Print Okandan GmbH nicht zu vertreten hat.

(2) Bei Nichteinhaltung des Liefertermins wegen höherer Gewalt, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Schadensersatz- oder weitergehende Ansprüche, sind in solchen Fällen aus-geschlossen.

(3) Falls die Abholung von Waren/Druckerzeugnissen durch den Auftraggeber vereinbart ist, ist der Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH ) nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein Abholer vom Auftraggeber authorisiert ist, überlassene Originale oder Waren herauszugeben. Ansprüche aus der Aushändigung an ggfs. Unberechtigte können nicht abgeleitet werden.

(4) Postversand sowie Versand per e-Mail erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

(5) Ändert sich der Auftragsgegenstand, müssen Honorare, Lieferfristen und andere wesentlichen Vertragsgrundlagen neu verhandelt und ggfs. gemeinsam angepasst werden.

 

Haftung

 

(1) Der Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Sofern vertragswesentliche Pflichten verletzt werden tritt eine Haftung nur bei leichter Fahrlässigkeit ein.

(2) Eine Haftung des Auftragnehmers (Copy-Print Okandan GmbH) für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber (Copy-Print Okandan GmbH) hat für eine ausreichende Sicherung der übergebenen wie auch der eigenen Daten zu sorgen.

 

Vertraulichkeitsschutz

 

(1) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, vom Auftraggeber

oder vom Auftragnehmer im Zusammenhang Aufträgen überlassene Unterlagen,

Informationen sowie vereinbarte Konditionen vertraulich zu behandeln.

 

 

Vergütung / Grundlage von Berechnungen

 

(1) Der Umfang der Auftragsarbeiten wird anhand der aktuellen Preislisten sowie unter Beachtung der vereinbarten Konditionen berechnet.

(2) Zahlungen und Vergütungen sind unter Beachtung der vom Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) eingeräumten und verbindlichen Fristen zu leisten. Ansonsten sind Zahlungen und Vergütungen sofort nach Ausführung, Bestellung, Lieferung oder Abgabe der Auftragsarbeiten fällig.

(3) Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Eine etwaige Skonto Vereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

(4) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung, kann der Auftragnehmer für die 1. Mahnung wegen erheblichen Verwaltungsaufwands

10.- € Mahngebühren berechnen. Für die Dauer des Verzugs hat der Auftraggeber Zinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Die Geltendmachung darüberhinausgehenden weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Müssen Rechnungen, aus Gründen, die der Auftraggeber oder der Rechnungs-empfänger zu vertreten hat, umgeschrieben werden, kann eine Bearbeitungs-pauschale in Höhe von 15.- € je Rechnung erhoben werden.

(5) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen  Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers oder des Rechnungsempfängers gefährdet, so kann der Auftrag-nehmer (Copy-Print Okandan GmbH ) Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Fortsetzung des Auftrags bzw. dessen Weiterbearbeitung einstellen.

(6) Der Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH), hat neben dem vertraglich vereinbarten Honorar, Anspruch auf Erstattung tatsächlich angefallener Aufwendungen.  Diese müssen dem Auftraggeber (Kunden) transparent sein. Notwendige Anpassungs- und /oder Korrekturarbeiten können zu Zusatzkosten führen, die ebenfalls  nach Aufwand berechnet werden können.

(7)Der Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) ist berechtigt, bei umfangreichen Aufträgen einen angemessenen Vorschuss zu verlangen, der für die Durchführung des Auftrages objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe der Arbeit und/oder Dienstleistung von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(8) Ist die Höhe des Honorars im Einzelfall nicht vereinbart, so gilt eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung als geschuldet.

 

Eigentumsvorbehalt

 

(1) Der Auftraggeber (Kunde) hat erst nach vollständiger Bezahlung das vollumfängliche Recht zur Nutzung des Auftrages.

 

Urheberrecht


(1) Der Auftraggeber erklärt, Inhaber aller Rechte (Eigentums-, Urheberrechte, etc.) an der für ihn zu vervielfältigenden Vorlagen bzw. Berechtigter zur Verviel-fältigung/Reproduktion der für ihn zu bearbeitenden Materialien zu sein.

Er übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigungen, etc. dennoch entstehen können, die Haftung.

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

Vertragskündigung

 

(1) Der Auftraggeber kann den erteilten Vertrag (Auftrag) bis zur Fertigstellung

nur aus gravierendem und wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur

dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) gegenüber schriftlich erklärt wurde.

In solchen Fällen steht dem  Auftragnehmer (Copy-Print Okandan GmbH) Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des vollständigen Auftragswertes zu.

 

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

 

(1) Für den Auftrag (Vertrag) und alle sich daraus ergebenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Copy-Print Okandan GmbH) in Frankfurt am Main.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und/oder

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

Copy-Print Okandan GmbH, Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Stand: Oktober 2010

 

 

 

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